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Geschuldeter Lohn?

Gepostet am 23. Juli 2018 um 2:10 Comments Kommentare (2920)

Liebe Arbeitnehmende

haben SIE MUT ihre Forderungen aus ihrem Arbeitsverhältnis, die IHNEN zustehen auch einzufordern. In der Regel finden sich Lösungen im Schlichtungsverfahren. Hier das wichtigste:


Die Schlichtungsverfahren sind bis zu eine Streitwert von CHF 30'000.00 kostenlos. Eine Forderung wird am gewöhnlichen Arbeitsort oder am Sitz/Wohnort der beklagten Partei eingeleitet. Es finden sich Vorlagen von Formularen im Internet auf den Kantonsseiten. Grundsätzlich sind die Anträge formfrei. Die klagende Partei muss die Rechtmässigkeit ihrer Forderung beweisen. Ein Schlichtungsverfahren ist die Voraussetzung für eine Klagemöglichkeit. Bei Uneinigkeit wird eine Klagebewilligung ausgestellt. Auf Antrag des Klägers kann die Schlichtungsstelle ein Urteil bei einen Streitwert bis zu CHF 2'000.00 stellen. Ziel der Schlichtung ist die Versöhnung der Parteien und die Wiederherstellung des Rechtsfriedens.


Es gibt ein Sprichwort:
Es hat nicht der recht der RECHT hat sondern der der RECHT bekommt.



Eure Mia Müller




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